Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.
Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:
- Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
- Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
- Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.
Stand: 27. September 2026
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu unseren Artikeln? Dann können Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Über uns: Wir von Mader Fischer sind Ihr Partner für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung in München.